Fördermittel oder Steuervergünstigungen für Sanierungsobjekte

In Griechenland gibt es für 2025 diverse Fördermittel und Steuervergünstigungen, die besonders für Sanierungen und Investitionen in Immobilien genutzt werden können:

  1. EU-Förderungen und Wiederaufbaufonds
    Griechenland profitiert bis 2026 von knapp 36 Milliarden Euro aus EU-Mitteln, darunter Zuschüsse zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden und zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Programme wie „ΝΕΟ ΕΞΟΙΚΟΝΟΜΩ“ fördern kontinuierlich Energiesparmaßnahmen, etwa Fenstertausch und Dämmung.
  2. Steuervergünstigungen für Immobilienbesitzer
    1. Historische Gebäude bis 400.000 Euro Wert sind von der ENFIA-Grundsteuer befreit, wenn sie bestimmten Kriterien entsprechen.
    1. Neue Immobilien bis Ende 2025 sind von der 24% Mehrwertsteuer befreit, stattdessen gilt nur eine Grunderwerbsteuer von 3%.
    1. Eigentümer können für energetische Modernisierungen eine Steuergutschrift von 40% auf Investitionen bis 16.000 Euro erhalten (max. 6.400 Euro über 4 Jahre verteilt).
  3. Subventionen und Darlehen
    Neben Zuschüssen gibt es langlaufende Darlehen vom europäischen Investitionsfonds zur Finanzierung größerer Sanierungs- und Infrastrukturprojekte. Auch private Bauinvestitionen können durch Programme des ESF und ESIF (Europäische Strukturfonds) gefördert werden.
  4. Spezielle Förderungen für ländliche Gebiete
    Es existieren Zuschüsse, die das Wohnen und Renovieren in weniger dicht besiedelten Gebieten, wie man sie auf Kreta oft hat, begünstigen.

Für genaue Antragsverfahren und Förderkonditionen empfehle ich eine Beratung durch einen lokalen Steuerberater oder ein Bauförderzentrum in Griechenland.

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